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GTC

1. Mitgliedschaft
Das Mitglied ist mit Abschluss einer Mitgliedschaft berechtigt die Studioräumlichkeiten von Dynamic Arts wie vertraglich vorgesehen zu nutzen. Der Nutzungsumfang beschränkt sich auf die ausgeschriebenen Öffnungszeiten oder die jeweils vereinbarten Termine. Alle Trainingseinheit finden ausschließlich unter Anleitung eines befugten Trainers statt, sofern keine anderweitigen Absprachen getroffen und schriftlich festgehalten wurden.

1.1 Mitgliedschaftsverträge oder Zehnerkarten-Mitgliedschaften sind nicht übertragbar auf andere Personen.

2. Beitragszahlungen
Die Mitgliedsbeiträge sind zum jeweiligen Zahlungstermin fällig und werden zu Vertragsbeginn festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann zu entrichten, wenn die Studioräumlichkeiten aus Gründen, die beim Mitglied liegen nicht genutzt werden können. Kosten durch Lastschrifteinzug bei Beitragszahlungen werden vom Mitglied getragen.

3. Vertragsdauer / Kündigung
3.1. Die Mitgliedschaft beträgt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und ist beidseitig kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und hat schriftlich zum ersten des Folgemonats vorzuliegen. Für die Gültigkeit gilt der Posteingang. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat.

3.2. Zehnerkarten-Mitgliedschaft haben, je nach Art eine Gültigkeitsdauer von drei, oder vier Monaten und sind per Vorkasse oder Bankeinzug zu begleichen.

3.3. Mündlich oder schriftlich vereinbarte Einzel- und Gruppentrainingstermine müssen mindestens 24 Stunden vorher durch das Mitglied abgesagt werden. Bei Versäumen werden die Kosten für die entfallene Trainingseinheit im vollen Wert in Rechnung gestellt.

4. Urlaubsregelung
Dynamic Arts behält sich jährlich eine Urlaubszeit von 4 Wochen vor. Diese wird spätestens 3 Monate vor Antritt sichtbar in den Studioräumlichkeiten angekündigt. Zu Ersatz dadurch entfallenden Trainingsstunden ist Dynamic Arts nicht verpflichtet.

5. Anschriftenänderung
Anschriftenänderungen, bei Bankeinzug auch Kontoänderungen, sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch Nichteinhaltung entstehen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

6.Wertsachen
Für Wertsachen besteht bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung des Studios.

7.Haftungsausschluss
7.1. Das Studio haftet nicht für vom Mitglied selbst verschuldete Schäden oder Unfälle.

7.2. Unbefugte Nutzung der Studioeinrichtung und dadurch eventuelle Unfälle oder Beschädigungen des Inventars fallen unter die Haftung des Mitglieds. Grob fahrlässige Schäden des Mitglieds, verursacht durch einen Trainer fallen unter die Haftung von Dynamic Arts. Darüber hinaus gehende Haftungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8.Gesundheit
8.1. Das Mitglied erklärt Dynamic Arts gegenüber, dass ihm keine seine Gesundheit betreffenden Tatsachen bekannt sind, die ein Training ausschließen würden.

8.2. Das Mitglied verpflichtet sich eventuelle verjährte oder aktuelle Verletzungen und/oder Erkrankungen unten stehend aufzulisten und den zuständigen Trainer zu informieren, somit ein situationsgerechtes Training zu garantieren und Folgeschäden auszuschließen. Dynamic Arts behält sich das Recht vor in fragwürdigen Fällen das Mitglied zu einem Arzt zu überweisen oder gegebenenfalls das Training zu unterbrechen.

9.Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dem Unterzeichnen des Vertrags erkennt das Mitglied die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dynamic Arts an.

10.Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.